Dojo-Prüfungsregelung Drucken

Für die Teilnahme an Kyu-Prüfungen im Dojo wurde vom Vereinsvorstand folgende Neuregelung beschlossen:

 

Es müssen mindestens 2 Lehrgänge vor jeder Prüfung absolviert werden.

Wird nicht an einer Prüfung teilgenommen, müssen mindestens 2 Lehrgänge im Jahr absolviert werden.

Die Lehrgänge können sich wie folgt zusammensetzen:

2 Ochi-LG

oder

1 Thomas Schulze-LG in Fallersleben + 1 Ochi-LG

 

Start:                           ab November 2009

Voraussetzung:              ab 8. Kyu